Biolit ist zugelassen im Ökolandbau

FIBL (D/CH) und INFOXGEN (AT)

BIOLIT Produkte werden in den Betriebsmittellisten von FiBL und INFOXGEN geführt und sind daher für den Ökolandbau geeignet.
Die Bewertung bei INFOXGEN erfolgt grundsätzlich auf Basis der Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 sowie 889/2008.

In der Betriebsmittelliste der FiBL Deutschland und Schweiz werden Betriebsmittelprodukte gelistet, die von Fachleuten der FiBL Projekte GmbH auf ihre Übereinstimmung mit den Prinzipien des ökologischen Landbaus mit Blick auf ihre Verwendung in Deutschland geprüft wurden. Bei der Beurteilung von neuen Betriebsmitteln berücksichtigt die FiBL Projekte GmbH sowohl rechtliche Vorgaben (u.A. EG-Verordnung Nr. 834/2007 und EG-Verordnung Nr. 889/2008) als auch wissenschaftliche Kriterien. Ergänzend werden Kriterien der jeweils aktuellen IFOAM-Norms herangezogen. Außer den Wirkstoffen selbst, die im Gesetz vorgegeben sind, werden hierbei auch Formulierungshilfsstoffe/Additive in die Beurteilung miteinbezogen.

Beispiel Bio Rinderhaltung
Die gesetzlichen Bestimmungen der Bio-Rinderhaltung sind in den EU-Bio-Verordnungen 834/2007 und
889/2008 und der vom Beirat für biologische Produktion erarbeiteten Richtlinie „Biologische
Produktion“ geregelt. Steinmehl kann zur Verbesserung der Einstreu verwendet werden.
Quelle: Landwirtschaftskammer Niederösterreich (2019): Rinderhaltung am Biobetrieb.

Steinmehl ist Teil der Positivliste der EU Bio Verordnung
Steinmehl aus Vulkangestein und Mikroorganismen (B. thuringensis, Lactobacillae, etc - soweit GVO-frei) sind in der Positivliste der EU Bioverordnung 2008 enthalten und können daher als Bodenhilfsstoff eingesetzt werden.
Das ist geregelt in: Richtlinien für Biolandbau und Bio-Verarbeitung, gemäß Verordnung (EWG) 834/2007 und Durchführungsverordnung 889/2008 jeweils idgF. und österr. Lebensmittelcodex Kapitel A8
Quelle: http://www.bios-kontrolle.at/wp-content/uploads/2011/01/Richtlinien-2014_06.pdf

EU Öko-Verordnung
In dern neuen EU-Ökoverordnung ist Steinmehl generell ein zugelassener Stoff und steht damit auf der Positivliste für ökologischen Landbau in ganz Europa.
VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91

Steinmehl ist im Ökolandbau allgemein zulässig
Die Zulässigkeit von Steinmehl wird in der EU Bioverordnung in einer Positivliste veröffentlicht. Ebenso sind Steinmehle von allen Bioverbänden zugelassen (Demeter, Naturland, GÄÄ, Biokreis, Bioland).
(siehe Kapitel 3: Im Ökolandbau zugelassene Dünger

BIO-LIT macht Boden fit.